Handlungsschwerpunkt X
Als großes dezentrales Netzwerk ist der LVR-Verbund WPL im Rheinland an rund 200 Standorten in über 50 Kommunen vertreten. Von Bedburg-Hau bis Euskirchen und von Viersen bis Neunkirchen-Seelscheid bieten wir individuelle Unterstützungsangebote nah am Lebensumfeld der Menschen.
In der Vergangenheit hat es immer wieder grundsätzliche Diskussionen darüber gegeben, ob der LVR überhaupt Leistungsanbieter in der Eingliederungshilfe sein sollte. Der LVR ist und bleibt ein anerkannter Leistungsanbieter in der Eingliederungshilfe und er konzentriert sich auf Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit herausforderndem Sozialverhalten, Menschen aus der Forensik und chronisch psychisch erkrankte Menschen aus dem LVR-Klinikverbund. Darüber hinaus versorgt er Menschen aus dem Autismus-Spektrum, Menschen, die zusätzlich zu ihrer Intelligenzminderung eine Gehörlosigkeit haben sowie diejenigen, die wegen Art und Ausmaß ihrer Störung anderweitig keine Plätze finden. Die Koalition aus CDU und SPD bekennt sich ausdrücklich zu dieser Aufgabe und hält an ihr weiter fest.
Durch die Zusammenlegung mit der ehemaligen sozialen Reha ist bereits ein zentrales Projekt umgesetzt – auch zur Vorbereitung der Leistungsangebote des LVR auf die weitere BTHG-Umstellung. In Bezug auf Schnittstellenthemen (Allgemeinpsychiatrie, Maßregelvollzug zur Eingliederungshilfe) setzen sich die Koalitionspartner von CDU und SPD dafür ein, dass
Ein weiteres Thema für die 16. Wahlperiode ist die Notwendigkeit/Fortschreibung einer beide Leistungsbereiche umfassenden Ziel- und Liegenschaftsplanung für den WPL. Bislang gibt es hier einen Zwischenbericht zum „alten“ Verbund heilpädagogischer Hilfen (Vorlage 15/2116/1). Mit der Fusion der beiden Eingliederungshilfebereiche für Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen/Beeinträchtigungen und der Fokussierung auf die genannten Zielgruppen ist auch eine räumliche und bauliche Neujustierung der bisherigen Wohn- und Betreuungsangebote notwendig. Hier gilt es festzulegen, welche Wohnangebote weiter genutzt werden sollen und wo es Ersatzbedarfe oder auch ganz neue Bedarfe gibt. Insbesondere bei den letztgenannten geht es sicher auch um die Frage, welche Standards der LVR als Leistungsanbieter hier zugrunde legt. Das könnte reichen von der Umsetzung der Vorstellung der Garbrecht-Kommission mit kleinstteiligen Wohnangeboten bis hin zu den 24er Wohneinheiten, die der LVR vielfach gebaut hat und die offensichtlich auch schon auf ministerieller Ebene als ausreichend erachtet worden sind. Wohnangebote wie z. B. der jüngste Neubau in Bonn-Castell mit 18 Plätzen auf dem ehemaligen Gelände der LVR-Klinik Bonn kann hier ein guter Standard auch für zukünftige Bauvorhaben sein. CDU und SPD werden sich für eine Beauftragung der Bauen für Menschen mit einem oder weiteren Umsetzungsprojekten auf (nicht mehr genutzten) Geländen von Kliniken für Zwecke des WPL einsetzen. Außerdem werden wir prüfen, ob ein Erweiterungsbau der LVR-Einrichtung Gut Hommelsheim in Nörvenich umsetzbar ist. Ein solcher bietet sich hier an, denn die Anzahl an Kund*innen, die eine eher ländliche und reizärmere Umgebung benötigen, steigt zunehmend.
Mit der Vorlage 15/2133 hat die Verwaltung das Konzept zur digitalen Teilhabe im WPL (noch ohne soziale Reha) vorgestellt. Während ein nahezu flächendeckendes W-LAN im Bereich WPL nicht mehr das Problem ist, ist für den Verbund WPL die weitere Digitalisierung im Geschäftsbereich der Menschen mit Intelligenzminderung sicher mit der Schwierigkeit verbunden, dass insbesondere bei den Menschen mit stark ausgeprägten oder komplexen Beeinträchtigungen handelsübliche Endgeräte ggf. zu komplex sein können, so dass sie von diesen nicht zweckmäßig genutzt werden können. Für eine Teilhabe dieses Personenkreises an digitaler Technologie sind interaktive Endgeräte mit einem niedrigschwelligen (basaleren oder taktileren) Zugang erforderlich. Dies ist in den Leistungsvereinbarungen mit dem Leistungsträger LVR nicht so vorgesehen, so dass es aktuell keine Finanzierungsmöglichkeit gibt, entsprechende digitale Teilhabemöglichkeiten flächendeckend zu realisieren. Wir setzen uns dafür ein, dass für eine solche, organisationsseitig bereitzustellende, Ausstattung für den beschriebenen Personenkreis eine Lösung gefunden wird.