Finanzen

Handlungsschwerpunkt I

Einleitung

In den vergangenen beiden Wahlperioden haben CDU und SPD eine schonende und vorausschauende Finanzpolitik zum Wohle der uns anvertrauten Menschen und unter Rücksichtnahme auf die Mitgliedskörperschaften umgesetzt. Aus dem Leitbild „Qualität für Menschen“ folgt für uns das Selbstverständnis, trotz der äußerst volatilen Rahmenbedingungen, die Fähigkeit des LVR zu einer dauerhaften, qualitätsvollen und wirtschaftlichen Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben auch künftig zu erhalten.

Wir sind uns darüber im Klaren, dass sich die ohnehin angespannte finanzielle Situation der uns im Wesentlichen finanzierenden Kreise und kreisfreien Städte durch die multiplen Krisen der vergangenen Jahre nochmal erheblich verschärft hat. Dem werden wir durch eine solide, ausgewogene und Planungssicherheit vermittelnde Finanzpolitik Rechnung tragen. Klar ist aber auch, dass die dem LVR gesetzlich übertragenen Aufgaben zum Wohle der uns anvertrauten Menschen erfüllt werden müssen.

Konsequente Konsolidierung

Der LVR hat seit dem Jahr 2011 insgesamt drei umfangreiche Konsolidierungsprogramme umgesetzt und damit einhergehend erhebliche Anstrengungen unternommen, um Belastungen für die Haushalte seiner Mitgliedskörperschaften abzumildern. Der von CDU und SPD initiierte Haushaltsbegleitbeschluss sieht zudem für den Doppelhaushalt 2025/26 vor, konkrete Vorschläge zur Fortführung und Verstärkung der Konsolidierungsmaßnahmen vorzulegen, den Haushalt restriktiv zu bewirtschaften sowie eine umfassende Organisationsüberprüfung vorzunehmen. Bereiche in denen es zu deutlich steigenden Aufwendungen kommt, werden wir bei der Konsolidierung besonders in den Fokus nehmen. Diesem Grundsatz sind wir mit unserem Antrag, der die überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich des Dezernates Soziales zum Inhalt hat, bereits nachgekommen. Darin wird die Verwaltung unter anderem beauftragt, die von der bereits zuvor eingesetzten Arbeitsgruppe festgestellten Handlungsfelder unmittelbar und konsequent anzugehen, mit dem Ziel, die damit verbundenen finanziellen Konsolidierungspotentiale zu realisieren. Darüber hinaus soll diese Arbeitsgruppe ihre Arbeit fortsetzen und sämtliche Leistungsgruppen nach Optimierungspotentialen überprüfen.

Für die Haushaltsjahre ab 2027 ist bereits jetzt die Auflage eines neuen Konsolidierungsprogramms unter ähnlich restriktiven Bedingungen vorgesehen. Der eingeschlagene Weg der konsequenten und nachhaltigen Konsolidierung sollte auch in der 16. Wahlperiode - unter Berücksichtigung der qualitätsvollen Erledigung der dem LVR obliegenden Aufgaben - weiterverfolgt werden.

Nachhaltige Finanzpolitik

Unserer Auffassung nach obliegt dem LVR als Umlageverband eine besondere Verpflichtung zur wirtschaftlichen, effizienten und sparsamen Haushaltsführung. Dem Aspekt der nachhaltigen Finanzpolitik kommt aus diesem Grund eine besondere Bedeutung zu. Konkrete Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang u.a. das proaktive Schulden- und Liquiditätsmanagement, welches u.a. dazu dient, langfristig günstige Zinskonditionen zu sichern und konsequent die laufende Zinsbelastung u.a. durch Umschuldungen nachhaltig zu senken. Darüber hinaus sind fast Zweidrittel der Pensionsverpflichtungen des LVR durch kapitalgebundene Rückstellungen gedeckt und werden so keine übermäßige Belastung für die kommenden Haushalte mehr darstellen. Den eingeschlagenen Weg der nachhaltigen Haushaltspolitik werden wir auch in der aktuellen Wahlperiode weiterverfolgen und dadurch einen Beitrag zur Entlastung des Haushalts und damit der Landschaftsumlage leisten.

Bei Investitionen werden wir auch künftig verstärkt auf einen vorausschauenden Gesamtansatz in Form von mittel- bis langfristigen Investitionsplanungen unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit achten. Exemplarisch ist hier der an einer konkreten Bedarfsplanung orientierte Investitionsplan hinsichtlich unserer Schulgebäude zu nennen.

Die Koalition hat sich immer dafür stark gemacht die Ausgleichsrücklage in einer angemessenen Höhe zum Gesamthaushaltsvolumen und den damit einhergehenden Risiken bestehen zu lassen. Dass dieser Weg der richtige war, zeigt sich aktuell sehr deutlich. Eine riskioaffinere Haushaltsplanung, die Höhe der Konsolidierungsprogramme und die - in dieser Größenordnung nicht vorhersehbare - Planverfehlung im Bereich der Eingliederungshilfe haben die Ausgleichsrücklage deutlich abschmelzen lassen. Ohne diesen „Puffer“ wäre ein umlagerelevanter Nachtragshaushalt unvermeidlich gewesen. Aufgrund der erheblichen Planabweichungen bei der Eingliederungshilfe wird die Ausgleichsrücklage zudem im Doppelhaushalt 2025/26 vollständig aufgezehrt. Dieser Puffer für schlechte Zeiten hat somit in der aktuellen Phase seinen Zweck erfüllt. Damit auch künftig wieder ein wirksamer Schutz zur Abfederung von Haushaltsrisiken zur Verfügung steht, muss es unser Ziel sein, die Ausgleichsrücklage langfristig unter Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots wieder auf ein angemessenes Niveau im Verhältnis zum Gesamthaushalt anwachsen zu lassen.

Um eine wirksame und nachhaltige Entlastung des LVR-Haushalts zu erreichen, braucht es zudem eine sich an den tatsächlichen Verhältnissen orientierende, dynamische Anpassung der Zuwendungen von Bund und Land für die Kosten der Eingliederungshilfe. Wir fordern daher Bund und Land gleichermaßen eindringlich auf, eine entsprechende Unterstützung insbesondere auch für die überörtlichen Träger der Sozialhilfe zu normieren.

Landschaftsumlage

Wir wollen unseren Mitgliedskörperschaften eine verlässliche Grundlage für deren eigene Haushaltsplanungen bieten und dem Rücksichtnahmegebot unter besonderer Beachtung der prekären finanziellen Situation der Kreise und kreisfreien Städte Rechnung tragen. Wir werden daher auch künftig alle Anstrengungen unternehmen, den Umlagesatz trotz äußerst schwieriger Rahmenbedingungen moderat anzupassen und in der mittelfristigen Finanzplanung verlässliche Prognosen vorsehen. Dies haben wir in den vergangenen Haushaltsjahren bereits umgesetzt und durch eine restriktive Finanzpolitik die Umlagesätze stabilisiert bzw. sogar deutlich gesenkt. So sah bspw. der Nachtragshaushalt 2023 eine Absenkung des Umlagesatzes von 16,65 Prozent um 1,35 Prozentpunkte auf 15,30 Prozent vor. Trotz erheblicher Risiken und Unwägbarkeiten konnten wir zudem den Umlagesatz für 2025 (16,2 %) analog der Mittelfristplanung und für 2026 (16,4 %) sogar um 0,1 Prozentpunkte niedriger als in der mittelfristigen Finanzplanung prognostiziert festsetzen.

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