Handlungsschwerpunkt IX
Die Organisation der Kindertagesbetreuung steht vor Ort vor vielfältigen Problemen. Wir wollen auch weiterhin die Arbeit der Jugendämter, der Träger und der Mitarbeitenden unterstützen. Dazu gehören u.a. Initiativen zur Fachkräftegewinnung, Angebote zur Qualitätssicherung und Beratung. Die anstehende KiBiz-Reform werden wir fachlich begleiten mit dem Ziel, eine auskömmliche Finanzierung sowie Entbürokratisierung und mehr Praktikabilität zu erreichen und dabei die Qualität der Versorgung zu erhalten.
Seit Übernahme der Eingliederungshilfe für Kinder bis zum Schuleintritt 2020 hat sich vieles verbessert. Die Frühförderung bietet flächendeckend Angebote. Die Zahl der Kinder mit Behinderung in Regel-Kitas ist seither um über 60% gestiegen. Trotzdem ist der verwaltungsmäßige Einführungs- und Umstellungsprozess nicht ohne Probleme verlaufen.Wir wollen, dass der LVR auch weiterhin Motor der Inklusion bleibt. Deshalb müssen wir schnellstmöglich die Verwaltungsprozesse weiter verschlanken, z.B. durch längere Bewilligungszeiträume, einfache Fördermodalitäten, kürzere Bearbeitungszeiten. Die Vernetzung und Kooperation unseres Fallmanagements vor Ort müssen verbessert, die Qualifizierung und Fortbildung der Fachkräfte weiterentwickelt werden. Die Teilhabehilfeleistungen müssen passgenauer an das Kind gebracht und in den Kitas ein Setting von gemeinschaftlichen unterstützenden Leistungen für Kinder mit Behinderung geschaffen werden. Die Verhandlungen zur Basisleistung II und die mögliche Gesetzesänderung des SGB VIII zu den Zuständigkeiten der Eingliederungshilfe werden wir aufmerksam verfolgen.
Bereits 2022 hat der LJHA einstimmig ein Positionspapier zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsförderung von Grundschulkindern erarbeitet mit Forderungen nach einem Ausführungsgesetz, einheitlichen Mindeststandards zu Kinderrechten und Kinderschutz sowie einer landeseinheitlichen dynamischen, an Qualitätskriterien orientierten Finanzierung. 2024 erfolgte erneut ein Appell an die NRW-Landesregierung. Trotz allem wird das Landesjugendamt die Kommunen selbstverständlich weiter fachlich beim Umsetzungsprozess begleiten, um zu einem bestmöglichen Ergebnis zu kommen. Der bestehende Facharbeitskreis sollte in der kommenden Wahlperiode erhalten bleiben.
Der LJHA hat sich intensiv mit diesem wichtigen Thema beschäftigt. Diese Arbeit ist in zwei Beschlüsse gemündet: 1. Ein allgemeines Positionspapier zum Fachkräftemangel (2022), welches die aktuellen Defizite konkret benennt und 19 Maßnahmen zur Abhilfe enthält, sowie 2. einen Appell an die NRW-Landesregierung (2024), für mehr (vornehmlich duale) Studienplätze in der Sozialen Arbeit zu sorgen. Beide Papiere haben überregionale Beachtung gefunden. Wir wollen auch weiterhin Entscheidern gegenüber unbequem bleiben und die wichtige Arbeit in diesem Themenfeld fortführen. Deshalb sollte der bestehende Facharbeitskreis seine Arbeit fortsetzen.
Das beim LVR-Landesjugendamt hierzu eingerichtete Kompetenzzentrum unterstützt mit fachlicher Begleitung die Kinder und Jugendlichen bei ihrer Arbeit. Die bestehenden Ansätze gilt es in Zukunft weiter zu verstetigen und auszubauen.
Seit 2019 finanziert der LVR im FÖJ 36 zusätzliche Plätze aus eigenen Mitteln, schwerpunktmäßig für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, die besonderen Förderbedarf haben oder über keinen (besonders qualifizierten) Schulabschluss verfügen. Wir möchten dieses Angebot fortführen und perspektivisch um weitere Plätze erhöhen.
Seit 2008 organisiert das Landesjugendamt Rheinland im Rahmen dieses Programms internationale Begegnungen mit Jugendlichen aus Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe. Die Begegnungen finden an Orten statt, in denen im Zweiten Weltkrieg grausame Verbrechen an der Zivilbevölkerung verübt wurden. Wir wollen, dass diese wertvollen Aktivitäten weiter bestehen bleiben und sind für Erweiterungen offen.
2009 ist durch Beschluss des LJHA die LVR-Koordinationsstelle Kinderarmut als erste ihrer Art gegründet worden und erhält seither bundesweite Anerkennung. Sie unterstützt die Jugendämter im Rheinland bei der Entwicklung und Umsetzung von integrierten kommunalen Präventionsketten. Wir werden die Arbeit auch weiterhin tatkräftig unterstützen, um die Situation der Kinder vor Ort nachhaltig zu verbessern.
Der LVR hat zuletzt zwei Modellvorhaben finanziert: 1.) die Verbesserung der regionalen Vernetzung von Psychiatrie und Jugendhilfe und 2.) die Begleitung von Kindern psychisch kranker und suchtkranker Eltern. Hier gilt es, die Ergebnisse zu bewerten und daraus ggf. neue Initiativen zu entwickeln. Darüber hinaus ist weiterhin die Situation von Kindern und Jugendlichen mit besonders herausfordernden Verhaltensweisen (sog. Systemsprenger) sehr schwierig. Die LVR-Jugendhilfe Rheinland hält zwar hierfür eigene erfolgreiche Angebote vor, angesichts des enormen finanziellen Aufwands dieser Maßnahmen scheuen sich die Kommunen allerdings, entsprechende Plätze zu belegen. Somit droht den Kindern und Jugendlichen, keine adäquate Hilfe zu erhalten. Hier sind weitere Initiativen erforderlich.
Die LVR-Jugendhilfe Rheinland gehört zu den größeren Anbietern im Bereich der stationären Hilfen zur Erziehung. Sie ist bundesweit anerkannt und nachgefragt wegen ihrer exzellenten pädagogischen Angebote, z.B. in der Traumapädagogik oder für sog. Systemsprenger. Bei ihrer Gründung hat sie in großer Zahl die historischen Gebäude des LVR übernommen. Ohne Sanierungen bzw. Neubauten ist die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Existenz der Jugendhilfe Rheinland gefährdet. Die Koalition bekennt sich uneingeschränkt zur Existenz und zur Arbeit der Jugendhilfe Rheinland. Sollte sich im Laufe der Sanierungsarbeiten herausstellen, dass die Kosten nicht hinreichend aus Eigenmitteln und den Entgelten der Kommunen refinanzierbar sind und der zugesagte LVR-Zuschuss nicht zum Ausgleich ausreicht, werden wir eine Anpassung des LVR-Zuschusses prüfen.