Bau & Umwelt

Handlungsschwerpunkt VI

Fortschreibung des strategischen Transformationsrahmens zur Treibhausgasneutralität

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) bekennt sich zum Ziel, bis spätestens 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Zur Umsetzung wird der bestehende strategische Transformationsrahmen weiterentwickelt und für alle Einrichtungen in Form verbindlicher Umsetzungspläne konkretisiert. Diese sollen klar definierte und überprüfbare Maßnahmen, verbindliche Zwischenziele entlang transparenter Zeitachsen sowie regelmäßige Evaluations- und Fortschreibungszyklen, enthalten.

Weiterentwicklung der nachhaltigen Mobilität des LVR

Der LVR führt sein Mobilitätskonzept systematisch fort und baut nachhaltige Mobilitätsangebote aus. Im Mittelpunkt sollen dabei der zeitnahe weitere Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität und die Prüfung erweiterter Kooperationen mit Verkehrsverbünden zur besseren Anbindung aller LVR-Standorte an den ÖPNV stehen. Die Evaluation der Zusammenarbeit mit Carsharing-Anbietern wie Cambio und Stadtmobil als Alternative zum Fahrzeugkauf oder Leasing zur Schaffung klimafreundlicher Mobilitätsalternativen für den LVR und seine Mitarbeitenden werden wir angehen. Zudem werden wir die Einführung eines intelligenten Fuhrparkmanagements mit internem Carsharing zur effizienten Organisation von Dienstfahrten auf den Weg bringen.

Ausbau erneuerbarer Energien auf LVR-eigenen Flächen

Der LVR nutzt seine eigenen Liegenschaften verstärkt für die Erzeugung erneuerbarer Energien. Den Fokus legen wir dabei auf den weiteren Ausbau der Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dach- und Freiflächen. Darüber hinaus werden wir eine Potentialanalyse zur Errichtung von Windenergieanlagen in Auftrag geben. Die Prüfung und Umsetzung geothermischer Projekte zur nachhaltigen Wärmeversorgung sowie die Analyse der Einführung eines „Stromkreisbilanzmodells“ zur Optimierung von Eigenverbrauch und Laststeuerung werden wir beauftragen. Darüber hinaus werden wir zur besseren Steuerung die schrittweise Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergiebedarf des LVR mit messbaren und überprüfbaren Etappenzielen unterlegen.

Ressourcenschutz und Abfallvermeidung – EMAS weiter stärken

Der LVR baut seine Verantwortung für nachhaltiges Wirtschaften aus. Schwerpunkte dabei sind die Steigerung der Ressourceneffizienz bei Energie, Wasser und Materialien, die Stärkung von Abfallvermeidung und die Wiederverwendung und das Recycling im Sinne einer konsequenten Kreislaufwirtschaft. Zudem werden wir die schrittweise Ausweitung der EMAS-Zertifizierung auf weitere Einrichtungen sowie die regelmäßige Berichterstattung über Fortschritte anhand transparenter Kennzahlen auf den Weg bringen.

Inklusion in der Umweltbildung stärken

Der LVR verankert Inklusion stärker in seinen umweltpädagogischen Angeboten. Ziel ist ein barrierefreier Zugang zur Natur für alle Menschen. Schwerpunkte dabei sind der Ausbau barrierefreier Umweltbildungsangebote an LVR-Schulen und in Kooperation mit Biologischen Stationen, die dafür weiterhin zu fördern sind. Wichtig ist zudem die verstärkte Bereitstellung von Informationsmaterialien in Leichter Sprache, die Entwicklung praxisorientierter Handreichungen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, eingeschränktem Hören oder Sehen sowie kognitiven Beeinträchtigungen. Wir werden darüber hinaus die Förderung inklusiver Umweltbildungsprojekte sowie die Teilhabe und Nachhaltigkeit miteinander verbinden.

Nachhaltige Ernährung fördern

Der LVR stärkt seine Beiträge zu Klimaschutz und Gesundheit durch eine nachhaltige Ernährungsstrategie. Dabei soll die Entwicklung und Umsetzung eines Pilotprojekts für klimafreundliche Gemeinschaftsverpflegung in Kooperation mit dem Wuppertal Institut in die Wege geleitet werden. Die konsequente Berücksichtigung der hohen Klimarelevanz des Ernährungssektors als zentraler Hebel zur Erreichung der Klimaneutralität nehmen wir ebenfalls in den Blick. Ein weiteres Ziel ist die Förderung von Urban-Gardening-Initiativen gemeinsam mit lokalen Ernährungsräten, insbesondere durch die Einrichtung von Schul- und Klinikgärten und urbanen Anbauflächen.

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