Weiterentwicklung der Inklusion im Sinne der UN-BRK
Die Fraktionen von CDU und SPD in der Landschaftsversammlung setzen sich zur Weiterentwicklung der Inklusion, Teilhabe und Partizipation dafür ein, dass der LVR in seinem Verantwortungsbereich darauf hinwirkt, dass
- in allen KiTas der Besuch von Kindern mit und ohne Behinderungen zur Regel wird, auch für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf,
- sich die Förderschulen des LVR im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler des Regelunterrichts oder mit einem anderen Förderbedarf weiter öffnen,
- sich das LVR Berufskolleg mit seinen Aus-/Bildungsangeboten verstärkt auch auf eine Schülerschaft mit Beeinträchtigungen ausrichtet; so sind dort für diesen Personenkreis mehr Möglichkeiten vorzusehen, z. B. in den sozialen und pflegerischen Arbeitsfeldern – entweder durch passende/theoriereduzierte Ausbildungsgänge oder auch im Regelunterricht,
- im Bereich Arbeit die Übergänge aus einer WfBM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Beschäftigungen im Rahmen betriebsintegrierter Arbeitsplätze („BiAPs“) sollen verstärkt in den Ersten Arbeitsmarkt überführt werden, z. B. durch Einsatz des Budgets für Arbeit. Weitere Maßnahmen zum Übergang auf den Ersten Arbeitsmarkt werden mit Hilfe der Ausgleichsabgabe und unter Mitwirkung der Integrationsfachdienste (IFD) angestrebt; „andere Leistungsanbieter“ (§60 SGB IX) sollen weitere und neue Chancen für angemessene Beschäftigungen von Menschen mit Beeinträchtigungen eröffnen,
- inklusive Wohnangebote durch die Wohnungsbaugesellschaft Bauen für Menschen GmbH in Kooperation mit den Kommunen weiterentwickelt werden,
- Verfahren zur Bedarfsfeststellung von Leistungen unbürokratischer und für Leistungsberechtigte gut verständlich und nachvollziehbar gestaltet werden; dies gilt auch für die Digitalisierungsprozesse und den Einsatz von KI.
Besonderes Augenmerk: Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf
Wir achten darauf, dass in allen relevanten Fachbereichen und Dezernaten das Augenmerk auf Menschen gerichtet wird, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung besonderer Angebote bedürfen.
- Wir werden uns dafür einsetzen, dass die in Planung befindliche Basisleistung II für Kinder mit intensivem Unterstützungsbedarf umgesetzt wird.
- Für Erwachsene, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung keine passenden Leistungen im Ambulant Betreuten Wohnen, in der Besonderen Wohnform und/oder in der WfbM finden, wird auf bedarfsgerechte, auch tagesstrukturierende Angebote sowie Krisen- und Kurzzeitplätze hingearbeitet. Hierzu gehört auch die Prüfung des Ausbaus von Leistungen in eigener Trägerschaft.
- Ebenso bleibt der Gewaltschutz besonders für diesen Personenkreis ein wichtiger und dauerhafter Auftrag für den LVR.
Struktur der Beratungsangebote in den Blick nehmen
Nachdem sich inzwischen im Rheinland eine sehr vielfältige Beratungsstruktur entwickelt hat, soll diese einer Gesamtschau unterzogen werden – einerseits mit Blick auf mögliche Doppelstrukturen, andererseits auch, um Lücken ausfindig zu machen, z.B. im ländlichen Raum.
Wohnungslosigkeit überwinden
Wohnungslosigkeit ist ein wachsendes soziales Problem mit erheblichen Folgen für Teilhabe, Gesundheit und gesellschaftliche Stabilität. Die Landes- und Bundespolitik hat Ziele und Programme (z. B. Ziel „Wohnungslosigkeit bis 2030 überwinden“ und Housing First) gesetzt, die ohne die Nutzung der Instrumente der sozialen Hilfen nach § 67 SGB XII nicht zu erreichen sind. Der LVR als ein Träger der Leistungsgewährung und Mitgestalter sozialer Hilfesysteme in NRW unterstützt diese Ziele im Rahmen seiner Verantwortung, in Kooperation mit den örtlichen Trägern, aktiv.